Wie entsteht ein CO2-Preis?
Der Staat kann einen CO2-Preis auf fossile Brennstoffe (Kohle, Benzin, Diesel, Erdgas etc.) einführen durch einen Emissionshandel oder eine CO2-Abgabe.
Wer zahlt den CO2-Preis?
Der CO2-Preis fällt in einem ersten Schritt bei Unternehmen als Kosten an. Wenn Unternehmen in einem funktionierenden Wettbewerb stehen, werden sie versuchen, diese Kosten zu minimieren, indem sie Maßnahmen ergreifen, um CO2 einzusparen. Durch einen steigenden CO2-Preis werden es immer mehr Maßnahmen sein, die sich für sie rechnen und jedes Unternehmen hat ein Interesse, in entsprechende Innovationen zu investieren.
(Noch) nicht vermeidbare CO2-Kosten werden die Unternehmen versuchen, in ihre Preise (wie alle Kosten der Produktion) einzukalkulieren. Damit landet der CO2-Preis für noch nicht aus betriebswirtschaftlicher Sicht der Unternehmen vermeidbare CO2-Emissionen in der Regel über alle Wertschöpfungsketten hinweg in den Endverbraucherpreisen. Diese spiegeln somit dann den verbliebenen CO2-Fußabdruck der Produkte wider und der Käufer kann dann entscheiden, ob er bereit ist, diesen CO2-Preis für diesen Fußabdruck zu bezahlen oder ob er Alternativen sieht.
Unternehmen, die direkt fossile Brennstoffe verkaufen, werden natürlich versuchen, den gesamten CO2-Preis auf ihre Kunden (Bürger und Unternehmen) zu überwälzen.
Letztendlich zahlt also der Endverbraucher in der Regel den CO2-Preis. Auch deshalb schlagen wir vor, die gesamten Einnahmen als Klimadividende an uns Bürger auszuschütten.
Bereits existierende CO2-Preise:
► Bisheriger EU-Emissionshandel (EU-ETS 1)
In der EU existiert für ca. 50% unserer CO2-Emissionen (Teil der Industrie und Stromerzeugung) ein Emissionshandel. Der CO2-Preis lag in 2019 bei rund 25 € und ist auch infolge der Anhebung des EU-Ziels für 2030 im Februar 2022 auf fast 100 € gestiegen (hier finden Sie den aktuellen Preis). Hier finden Sie Details zum EU-Emissionshandel.
► Maßnahmenpaket aus 2019 der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat in ihrem Maßnahmenpaket die Einführung einer CO2-Bepreisung auch in den Bereichen 'Mobilität' und 'Wärme' beschlossen. Dazu wurde ab 2021 ein 'Festpreis' von 25 € eingeführt, der bis 2025 auf 55 € steigen sollte. Ab 2026 sollten in diesem nationalen Emissionshandel (nEHS) die Zertifikate versteigert werden. Allerdings in 2026 noch mit einer Preisobergrenze von 65 €. Damit hätte es frühestens ab 2027 eine harte Mengenbegrenzung (Cap) gegeben. Aufgrund der Energiekrise und der Haushaltskrise wurden die Festpreise mehrmals verändert (hier der aktuelle Gesetzestext).
Mit einem Vorziehen der Versteigerung der Zertifikate im nEHS ohne eine Preisobergrenze (Whatever-it-takes-CO2-Preise) würden wir früher unsere Ziele bei Mobilität und Wärme sicher einhalten.
Außerdem muss jetzt ein sinnvoller Übergang zum neuen EU-Emissionshandel 2 (siehe nächstes Kapitel) gefunden werden. Dazu bietet sich ein nationaler Mindestpreis an, dessen Höhe sich an der Einhaltung unserer nationalen Ziele orientiert.
► Neuer EU-Emissionshandel für Wärme und Verkehr (EU-ETS 2)
Die EU hat für 2027 (bei hohen Energiepreisen ab 2028) einen weiteren Emissionshandel für Wärme und Verkehr beschlossen. Durch verschiedene Maßnahmen soll der Preis jedoch zunächst auf 45 € gedeckelt sein. In einem ETS kann aber nicht gleichzeitig die Menge und der Preis begrenzt werden. Daher bedeutet ein Preisdeckel immer eine Aufweichung des Caps. Es besteht die große Gefahr, dass wenn die vorgesehenen Mechanismen nicht reichen, dass dann die Politik das Cap weiter aufweichen wird. Statt einer Preisobergrenze, sollte der ETS 2 daher besser mit einer EU-Klimadividende eingeführt werden.
Mit dem EU-ETS 1 und dem nEHS/EU-ETS 2 werden grundsätzlich alle CO2-Emissionen durch die Nutzung fossiler Brennstoffe und bei der Zementherstellung erfasst.
Von welchem CO2-Preis geht dieser Rechner aus?
In diesem Rechner wird von einem einheitlichen CO2-Preis für alle CO2-Emissionen ausgegangen. Dies ist auch das langfristige politische Ziel auf EU-Ebene. Die meisten Ökonomen empfehlen eine möglichst schnelle Einführung eines einheitlichen CO2-Preises.
Wie hoch sollte der CO2-Preis sein?
Wenn der CO2-Preis maßgeblich den Prozess der Dekarbonisierung steuern soll, dann sollte er immer so hoch sein, sodass wir uns auf dem politisch entschiedenen Emissionspfad befinden (Whatever-it-takes-CO2-Preise). In einem Emissionshandel bildet sich der dazu notwendige CO2-Preis auf dem Zertifikatemarkt. Bei einer CO2-Abgabe muss der Staat für die notwendige Höhe sorgen.
Neben der Steuerung der Dekarbonisierung hat ein CO2-Preis auch die Funktion, vom Grunde her externe Effekte zu internalisieren. Das Umweltbundesamt schätzt die Schadenskosten einer Tonne CO2 auf rund 200 – 700 €. Eine solche Schätzung ist jedoch mit beträchtlichen methodischen und inhaltlichen Problemen behaftet und spiegelt auch nicht die externen Effekte in einem volkswirtschaftlichen Sinne wieder. Die geschätzten Größenordnungen machen ein weiteres Mal die Dringlichkeit des Handelns deutlich; sind aber für heutige CO2-Preise in der Praxis weniger relevant.
In der Praxis brauchen wir CO2-Preise in der Höhe, sodass wir unsere Reduktionsziele einhalten (Standard-Preis-Ansatz).
Wie hoch der CO2-Preis dazu in der Zukunft jeweils sein muss, das kann letztendlich niemand genau sagen. Entscheiden ist, dass wir den Mut zum jeweils notwendigen CO2-Preis haben und damit die so wichtige Planungssicherheit für Investitionen in eine fossilfreie Zukunft bieten.
Geben Sie unterschiedliche CO2-Preise ein und beobachten Sie, wie sich diese auf die CO2-Kosten auswirken und versuchen Sie damit selbst ein Gefühl für die jeweils notwendige Höhe des CO2-Preises in der Zukunft zu entwickeln. Wann werde ich mir beim Heizen und bei Mobilität ernsthaft über Alternativen Gedanken machen? Wann werden die Alternativen sich selbsttragend durchsetzen? Wann wird die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien einschließlich notwendiger Speicher sich selbsttragend rechnen? Wann wird es sich für die Unternehmen rechnen, dekarbonisierte sonstigen Waren und Dienstleistungen anzubieten?